Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferun-
gen, Leistungen und Angebote der KARDEX Deutschland GmbH (kurz: KARDEX)
als Auftragnehmerin. Abweichende Geschäftsbedingungen und Erklärungen des
Auftraggebers sind für KARDEX auch dann unverbindlich, wenn KARDEX diesen
nicht ausdrücklich widerspricht. In der Ausführung eines Auftrages liegt kein
Einverständnis mit entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Bestellers.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
durch KARDEX schriftlich bestätigt werden. Ergänzend gelten für den Techni-
schen Kundendienst die „Besonderen Dienstleistungsbedingungen“, die „Beson-
deren Bedingungen zur Servicevereinbarung Hotline“ sowie die „Besonderen
Bedingungen zur Servicevereinbarung Rufbereitschaft“.
2. Angebote von KARDEX, Vertragsabschluss
Die Angebote von KARDEX sind freibleibend. Angaben zu Maßen, Gewichten,
Abbildungen und Leistungen gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich
anders gekennzeichnet sind. Konstruktions- und Formänderungen bleiben vorbe-
halten, so weit der Kaufgegenstand nicht grundlegend verändert wird.
3. Preise
Die Preise von KARDEX gelten ab Werk bzw. Versandort innerhalb von Deutsch-
land. Sie schließen die Verpackungskosten nicht ein. Ebenfalls nicht eingeschlos-
sen sind die Fracht- und Speditionskosten, Rollgelder, Versandspesen etc.
Liegt zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und dem vereinbarten Liefer-
termin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und hat KARDEX während dieser
Zeit neue Listenpreise festgesetzt, ist KARDEX berechtigt, die zum Zeitpunkt der
Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen.
4. Lieferung
Die Angaben von Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie nicht von KARDEX
ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Soweit an Stelle von Lieferterminen
Lieferfristen vereinbart worden sind, beginnen diese mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vom Kunden zu erbringenden
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung. Werden nachträgliche Änderungswün-
sche des Kunden berücksichtigt, verlängern sich die Lieferfristen mindestens um
die ab Auftragsbestätigung bis zur schriftlichen Bestätigung der Vertragsänderung
abgelaufenen Zeitspanne, sofern die Berücksichtigung des Änderungswunsches
keine längere Zeit in Anspruch nimmt. Die vorstehenden Bestimmungen für
Lieferfristen gelten entsprechend für Liefertermine. Lieferfristen und Liefertermine
sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung sowie andere von KARDEX nicht zu vertre-
tende Leistungshindernisse verlängern vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen
um die Dauer der Behinderung. Das Gleiche gilt, sofern die vorstehend genannten
Leistungshindernisse bei Vorlieferanten von KARDEX eintreten.
Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er KARDEX nach Ablauf der
vereinbarten Lieferfrist oder des Liefertermins gem. § 323 Abs. 1 BGB in schriftli-
cher Form eine Nachfrist von mindestens einem Monat setzt und diese Frist
erfolglos verstreicht.
5. Erfüllung, Gefahrübergang
Erfüllungsort ist das Auslieferungslager von KARDEX, soweit nicht anderes
bestimmt wird. Die Gefahr des Verlustes, der Zerstörung oder der Beschädigung
der Ware geht mit der Mitteilung der Bereitstellung der Ware zur Abholung durch
einen Spediteur bzw. Frachtführer, einen vom Kunden beauftragten Dritten oder
den Kunden selbst, auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn KARDEX die
Transportkosten übernimmt. Falls der Transport von KARDEX durchgeführt wird,
geht die Gefahr mit der Bereitstellung zum Transport auf den Kunden über. Der
Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sofern der Kunde hinsichtlich
des Versands keine anders lautenden Anweisungen erteilt, ist KARDEX berech-
tigt, die Art des Versands nach eigenem Ermessen ohne Übernahme einer
Haftung auszuwählen. KARDEX ist berechtigt aber nicht verpflichtet, auf Kosten
des Kunden eine Transportversicherung abzuschließen. Wenn der Transport
durch KARDEX oder ein von KARDEX beauftragtes Unternehmen durchgeführt
worden ist, hat der Kunde die Ware sogleich bei Ablieferung zu prüfen und bei
Verdacht eines Transportschadens so rechtzeitig eine schriftliche Schadensmel-
dung zu erstatten, dass die Fristen zur Durchsetzung von Versicherungsansprü-
chen gewahrt werden können.
6. Zahlungsbedingungen
Leistungen des Technischen Kundendienstes sind sofort rein netto ohne Abzug
zur Zahlung fällig.
Bei Lieferungen von technischen Anlagen und Maschinen sind nach Auftragsbe-
stätigung durch KARDEX 30%, nach Anlieferung der Ware 50% und nach Ab-
nahme 20% des Auftragswertes zu zahlen.
Die Aufrechnung ist nur mit von KARDEX anerkannten oder rechtskräftig festges-
tellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch
den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in
jedem Fall ausgeschlossen.
Kommt der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so werden alle
bestehenden oder entstehenden Forderungen von KARDEX sowie alle Beträge,
für die der Kunde Wechsel gegeben hat, zur sofortigen Bezahlung fällig. KARDEX
ist solchenfalls berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren zu untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des
mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
KARDEX behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zu seiner
vollständigen Bezahlung sowie bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung vor.
Der Kunde darf die im Eigentum von KARDEX stehenden Gegenstände nicht
verpfänden, zur Sicherung übereignen oder Dritten außerhalb des ordentlichen
Geschäftsverkehrs überlassen. Er hat KARDEX von allen Zugriffen Dritter, insbe-
sondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, unverzüglich zu benachrichtigen.
Er trägt alle Interventionskosten.
KARDEX räumt dem Kunden die Befugnis zur Weiterveräußerung der Ware im
ordentlichen Geschäftsgang unter der Bedingung ein, dass der Kunde den verlän-
gerten Eigentumsvorbehalt auf seine Kunden erstreckt, es sei denn, dass die
Kunden die Abtretung der durch die Weiterveräußerung gegen sie entstandenen
Vergütungsansprüche ausgeschlossen haben oder dass der Kunde diese Ansprü-
che bereits anderweitig abgetreten hat.
Der Kunde tritt KARDEX hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der
Liefergegenstände bis zur Höhe der Forderungen von KARDEX ab, wegen derer
sich KARDEX das Eigentum an den Liefergegenständen vorbehalten hat. Unter
dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ist der Kunde berechtigt, die abgetre-
tenen Forderungen einzuziehen. Von dem Widerrufsrecht kann KARDEX Ge-
brauch machen, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen
in Rückstand geraten ist oder den Vertrag in sonstiger Weise verletzt hat. Der
Kunde ist verpflichtet, KARDEX auf Verlangen alle gewünschten Auskünfte zu den
von der Abtretung betroffenen Ansprüchen zu erteilen, die vollständigen Anschrif-
ten seiner Abnehmer bekannt zu geben, denen gegenüber noch Vergütungsans-
prüche offenstehen, die Gegenstand der vorstehenden Abtretung sind und
KARDEX auf Verlangen eine schriftliche Abtretungsbestätigung auszuhändigen.
Eingehende Zahlungen sowie Wechsel und Schecks seiner Kunden verwahrt der
Kunde als Treuhänder für KARDEX und führt sie oder ihren Gegenwert unverzüg-
lich an KARDEX ab.
8. Sachmängelhaftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so ist KARDEX nach eigener Wahl zur
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis
zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Soweit KARDEX dem Auftraggeber wegen des Bestehens von Sachmängeln
verpflichtet ist, verjähren die entsprechenden Ansprüche des Kunden mit Ablauf
eines Jahres. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt das Gesetz.
Ansprüche wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, sofern diese auf einer
fehlerhaften Bedienung oder nachlässigen Behandlung des Liefergegenstandes
beruhen. Ferner bestehen Sachmängelansprüche nicht, wenn der Kunde die
Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Liefergegenstandes
nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9. Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung von KARDEX - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn
der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden ist,
b) auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von KARDEX zurückzuführen ist, oder
c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Haftet KARDEX gemäß a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht,
ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den
Ersatz des Schadens begrenzt, mit dessen Entstehen KARDEX bei Vertrags-
schluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerwei-
se rechnen musste. Die gleiche Haftungsbeschränkung der Höhe nach gilt für
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern von KARDEX
verursacht wurden, die nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten
von KARDEX gehören.
10. Änderungen auf Kundenseite
Änderungen der Firma des Kunden, Wechsel der Rechtsform oder des Inhabers
und/oder der Gesellschafter sowie Verlegung des Geschäftsbetriebs und Liquida-
tion des Unternehmens sind KARDEX unverzüglich anzuzeigen.
11. Marken
Waren von KARDEX dürfen nicht ohne die angebrachten Marken verkauft wer-
den.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten, nicht Vertragsbe-
standteil geworden sein oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und sonstigen Vereinbarungen
zwischen den Parteien hiervon unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB). Es gelten die
Rechtsfolgen des § 306 Abs. 2 und 3 BGB.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit eine Vereinba-
rung zwischen den Parteien hierüber zulässig ist – für alle Streitigkeiten aus und
im Zusammenhang mit diesen Bedingungen Memmingen.
KARDEX Deutschland GmbH • Megamat Platz 1, 86476 Neuburg
Stand September 2009


