Allgemeine Vertragsbedingungen zur Servicevereinbarung K-TD 3
Leistungsumfang:
Kardex Deutschland GmbH (kurz: Kardex) wird einmal jährlich durch einen sachkundigen und autorisierter Techniker die der Personensicherheit dienenden technischen Einrichtungen der umseitig aufgeführten Geräte des Kunden vor Ort prüfen. Die Technische Überprüfung wird gemäß aktueller Herstellervorgabe (Checkliste) und auf Basis der geltenden Richtlinien für Lagereinrichtungen und La- gergeräte des Hauptverbandes der gewerblichen Berufs- genossenschaften (BGR 234) vorgenommen. Soweit die technische Überprüfung an den Geräten Nachjustagen oder Neueinstellungen erfordert, wird Kardex diese vornehmen. Instandsetzungen, Lieferung und Einbau von Ersatzteilen, Reinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder Überprüfung anderer Gerätefunktionen sowie Beratungen durch Kardex gehören nicht zum Leistungsumfang dieser Servicevereinbarung.
Prüfbuch/Prüfsiegel:
Die Überprüfung wird von Kardex im Prüfbuch des Gerätes eingetragen. Geräte, die keine Mängel im Hinblick auf die Personensicherheit aufweisen, werden von Kardex mit einem Aufkleber (Prüfsiegel) mit dem Fälligkeitsmonat für die nächste Prüfung versehen. Stellt Kardex bei der Überprüfung Mängel fest, welche die Personensicherheit einschränken oder einen sicheren Zustand des jeweiligen Gerätes nicht gewährleisten, ist Kardex verpflichtet, den Eintrag im Prüfbuch des Gerätes sowie das anbringen des Prüfsiegels zu verweigern. Der Kunde hat in diesem Fall an Hand des Prüfberichtes für eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Gerätes zu sorgen. Nach Instandsetzung des Gerätes muss eine neuerliche Überprüfung erfolgen und dokumentiert werden.
Terminabsprache:
Die Besuche der Techniker von Kardex zur Überprüfung werden in der Regel angemeldet. Die Terminabsprache für die jährliche Überprüfung obliegt ausschließlich dem Kunden. Für Folgen aus Unterlassung oder Verzögerung von Überprüfungsarbeiten haftet Kardex nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Kardex oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Fest vereinbarte Termine sind spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn vom Kunden abzusagen. Kardex ist berechtigt, die Kosten einer vergeblichen Anfahrt zum Kunden oder Wartezeiten vor Ort, die 15 Minuten übersteigen, gesondert zu den im Zeitpunkt des Überprüfungstermins gültigen Kostensätze für Dienstleistungen der Kardex zuzüglich der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei unangemeldeten Anfahrten zur Überprüfung der Geräte beim Kunden, trägt Kardex dieses Risiko. Mitwirkung des Kunden: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Geräte zum vereinbarten Überprüfungstermin ausschließlich dem über- prüfenden Techniker von Kardex zur Verfügung stehen und zu diesem Zweck außer Betrieb gesetzt werden können. Gebühr, Zahlungsbedingung: Für die Überprüfung der Geräte wird eine Jahresgebühr erhoben. Die Jahresgebühr ist nach der erfolgten Überprüfung und Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Kardex behält es sich vor, die Jahresgebühr bei Veränderungen der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z. B. Personal-, Material- und Arbeitsmittelkos- ten) zu erhöhen. Um den Verwaltungsaufwand zu begren- zen erfolgt keine individuelle Benachrichtigung. Der Kunde erhält in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft innerhalb eines Monats nach Erhalt der erhöhten Jahresgebührenrechnung die Vereinbarung vorzeitig kündigen. Zusatzüberprüfungen nach Geräteinstandsetzungen sind nicht in der Jahresge- bühr eingeschlossen und werden gesondert zu den im Zeitpunkt der des Termins gültigen Kostensätze für Dienst- leistungen der Kardex zuzüglich der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe berechnet. Haftung: Eine Haftung von Kardex - gleich aus welchem Rechts- grund tritt nur ein, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten verursacht worden ist,
b) auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Kardex zurückzuführen ist, oder
c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Haftet Kardex gem. a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Ersatz des Schadens begrenzt, mit dessen Entstehen Kardex bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die gleiche Haftungsbeschränkung der Höhe nach gilt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig von Mitarbeitern von Kardex verursacht wurden, die nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten von Kardex gehören.
Laufzeit:
Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr ab vereinbartem Vertragsbeginn. Sie verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Servicevereinbarung K-TD 3 eine Regelungslücke enthalten, nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien hiervon unberührt (§ 306 Abs.1 BGB). Es gelten die Rechtsfolgen des § 306 Abs.2 und 3 BGB.
Schlussbestimmungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Anwendbar auf das Vertragsverhältnis sowie die Rechtsverhältnisse der Parteien ist ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist - soweit eine Vereinbarung zwischen den Parteien hierüber zulässig ist - für alle Streitigkeiten aus und im Zusammen- hang mit der Überprüfung bzw. dem Servicevertrag Mem- mingen.


