KARDEX Sicherheitsprüfungen - Sicherheitsprüfungen (UVV)

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Zu Sicherheitsüberprüfungen an elektrisch betriebenen Lagergeräten ist jeder Betreiber verpflichtet – das sind Sie!

Grundlage dafür sind die Richtlinien für Lagereinrichtungen und -geräte des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGR 234), wonach kraftbetriebene Regale und Schränke nach Bedarf, jedoch mindestens jährlich einmal von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen.


Diese Überprüfung führen wir sachkundig mit dem technischen Kundendienst für unsere Kunden in großer Zahl durch. Dazu haben wir mit unseren Kunden eine Servicevereinbarung „K-TD 3“ geschlossen.


Einmal jährlich überprüft ein von KARDEX autorisierter Techniker, wie vorgeschrieben, die der Personensicherheit dienenden technischen Einrichtungen an Ihren Geräten gemäß aktueller Herstellervorgabe vor Ort. Weist das jeweilige Gerät keine Mängel an den Einrichtungen zur Personensicherheit auf, wird im Prüfbuch des Gerätes die Überprüfung eingetragen, und Sie erhalten ein Prüfsiegel mit dem Fälligkeitsmonat für die nächste Prüfung.

 

Neugierig geworden? Dann kontaktieren Sie den KARDEX Kundenservice.


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